NEUES VOM RECHT
VGH Hessen: Terminsverlegung im Berufsordnungsverfahren der Architektenkammer Hessen
Im Berufsordnungsverfahren der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen richtet sich die Behandlung eines Antrages auf Terminsverlegung nach denselben Grundsätzen wie im Verwaltungsprozess. Das hat der VGH Hessen am 17.03.2010, Az.: 7 A 1323/09 Z , entschieden.